Allgemeine Fragen und Angebotsanfragen:

10:00-16:30 Uhr: +49 (0) 30 753 03 0

anfrage@heenemann-druck.de

Spezielle Shopfragen, keine Angebotsanfragen:

10:00-16:30 Uhr: +49 (0) 30 753 03 167

shop@heenemann-druck.de

Warenkorb (0)

Sie haben keine Artikel in Ihrem Einkaufswagen.

Grundsatzerklärung zur Umsetzung der FSC-Kernarbeitsnormen

Die Buch- und Offsetdruckerei H. Heenemann GmbH & Co.KG bekennt sich zur Einhaltung der FSC-Kernarbeitsnormen (FSC-STD-40-004 V3-1, Kapitel 1.5 / Kapitel 7 / Anhang D).

Die FSC-Kernarbeitsnormen werden durch die Deutsche Gesetzgebung bereits vorgegeben. Als deutsche Staatsbürger und als in Deutschland tätiges Unternehmen sind wir diesen Gesetzen verpflichtet. Die FSC-Kernarbeitsnormen sind für uns nicht nur aus rechtlicher Sicht verbindlich. Sie stellen für uns auch aus ethisch-moralischer Sicht die Mindestanforderungen an Arbeit dar.

Wir setzen keine Kinderarbeit ein

  • Wir beschäftigen keine Arbeitnehmer:innen unter 15 Jahren.
  • Wenn die nationalen Gesetze oder Vorschriften die Beschäftigung von Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren für leichte Arbeiten zulassen, darf eine solche Beschäftigung weder mit der Schulausbildung kollidieren noch schädlich für die Gesundheit oder Entwicklung der Kinder sein. Insbesondere dort, wo Kinder der Schulpflicht unterliegen, arbeiten sie nur außerhalb der Schulzeit während der normalen Tagesarbeitszeit.
  • Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
  • Wir verurteilen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und verbieten diese im Unternehmen.

Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:

  • körperliche und sexuelle Gewalt
  • Schuldknechtschaft
  • Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
  • Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers
  • Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
  • Androhung von Denunziation bei den Behörden
  • Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.

Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind

Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.

  • Die Arbeitnehmer:innen können Arbeitnehmer:innen-Organisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten.
  • Wir respektieren die volle Freiheit der Arbeitnehmer:innen-Organisationen, ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.
  • Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmer:innen-Organisationen und/oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt und wir bemühen uns ggf. nach besten Kräften, einen Tarifvertrag abzuschließen.
  • Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.
  • Arbeitnehmer:innen erfahren bei der Ausübung obiger Rechte keine Diskriminierung oder Bestrafung und wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.

 

Berlin, den 06.12.2022

Dirk Hentschler

Geschäftsführer